NeuroPsychologisches Zentrum
Impressum

Patienteninformation

Information für PatientInnen und ihre Angehörigen

Für wen kann Neuropsychologische Therapie eine sinnvolle Behandlungsmethode sein?
Für alle Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, z.B.

- Schlaganfall
- Gehirnoperationen (z.B. Tumorentfernung)
- Schädel-Hirn-Trauma
- entzündlichen Erkrankungen des Gehirns (z.B. MS, Parkinson)
- Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns
- Demenzen

Generell läßt sich sagen, dass die möglichen Verbesserungen der kognitiven Funktionen umso größer sind, je früher die Therapie nach dem schädigenden Ereignis beginnt.
Häufig wird die ambulante neuropsychologische Therapie nach einem stationären oder teilstationären Reha-Aufenthalt in Anspruch genommen.

Das Gehirn steuert sowohl Denk- und Wahrnehmungsvorgänge und das Gefühlsleben eines Menschen, als auch den Körper mit seinen Bewegungen und Empfindungen.

Die Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Denk- und Gefühlsstörungen.


Eine Hirnschädigung kann sich z.B. auf folgende Leistungen störend auswirken:

Orientierung in Raum und Zeit (z.B. sich nicht mehr zurechtfinden auf der Strasse, das Datum nicht mehr wissen)

Belastbarkeit (z.B. raschere Ermüdbarkeit)

Aufmerksamkeit und Konzentration (z.B. etwas übersehen oder überhören, Flüchtigkeitsfehler)

Wahrnehmung (z.B. Mühe haben, zu verstehen, was über die Augen oder das Gehör aufgenommen wird)

Lernen und Gedächtnis (z.B. bekannte Namen nicht erinnern und neue nicht behalten können)

Sprache (z.B. Störung von Sprachverständnis, sprachlichem Ausdruck, Lesen und Schreiben)

Komplexe Denkfähigkeit (z.B. können logisches Denken, Planen oder Problemlösen erschwert sein)

Gefühle und seelisches Befinden (z.B. erhöhte Reizbarkeit, Entmutigung)

Die Hirnfunktionen können so betroffen sein, dass die PatientInnen in mehreren Denkbereichen beeinträchtigt und im Verhalten verändert sind. Je nach Ausmaß und Ort der Schädigung können die Hirnfunktionen auch nur in einem Teilbereich gestört sein.

Die Ursachen einer Hirnfunktionsstörung können unterschiedlich sein:

Es gibt angeborene und erst während des Lebens erworbene Schädigungen. Einige mögliche Ursachen für Störungen sind Entzündungen (z.B. Hirnhautentzündung), Erkrankungen der Blutgefässe (z.B. Schlaganfall), Tumorerkrankungen, frühkindliche Hirnschädigungen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Abbauerkrankungen, Vergiftungen, Multiple Sklerose, Demenzerkrankungen, ....

Für PatientInnen mit einer Hirnsfunktionsstörung können sich besondere Probleme in verschiedenen Lebensbereichen ergeben:

- in Schule oder Ausbildung
- im Beruf
- im Verhalten gegenüber anderen Menschen
- im Zusammenleben mit PartnerIn und Familie

Neuropsychologische Untersuchung

In der neuropsychologischen Untersuchung wird mit speziellen Tests abgeklärt, ob die Fähigkeiten von PatientInnen noch vollständig erhalten sind in den Funktionsbereichen Denken, Wahrnehmung, Reaktion, Gedächtnis usw. Eine sorgfältige Untersuchung dauert mehrere Stunden.

Die Erfassung der Leistungen der PatientInnen ist von entscheidender Bedeutung für die Planung von therapeutischen, schulischen und beruflichen Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Durch eine Wiederholung der Untersuchung nach einiger Zeit lässt sich auch der Verlauf einer Störung oder Krankheit beurteilen. Auch für die Beurteilung der Fahreignung sind die neuropsychologischen Befunde wichtig.

Neuropsychologische Rehabilitation

In der neuropsychologischen Rehabilitation wird z.b. der schulische oder berufliche Wiedereinstieg begleitet oder an den Problemen gearbeitet, die sich für die PatientInnen ergeben, wenn sie lernen müssen, mit einer veränderten Lebenssituation umzugehen.
Wichtige Anteile sind:

- Training der gestörten Funktionen, Wiedererarbeiten von verloren gegangenen Fähigkeiten (z.B. Wahrnehmungs- und Gedächtnistraining).

- Kompensation als das Erlernen eines ausgleichenden Umgangs mit verminderten Fähigkeiten (z.B. sich einen Weg mit Wörtern statt mit Bildern merken).

- Psychologische Beratung bei persönlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.

Wiedereingliederung

- Die schulische Wiedereingliederung: Die Befunde der neuropsychologischen Abklärung helfen bei der Suche nach einer geeigneten Kindergarten- oder Schulform. Die Information der Lehrpersonen ist wichtig, damit der Behinderung angemessen begegnet werden kann.

- Die berufliche Wiedereingliederung: Falls möglich, werden die PatientInnen weiterhin an ihrem früheren Arbeitsplatz tätig sein. Die Information von ArbeitgeberInnen und PatientInnen kann notwendig sein, damit die PatientInnen für Tätigkeiten eingesetzt werden, die für sie geeignet sind. Wenn eine Tätigkeit im Rahmen des früheren Arbeitsplatzes nicht mehr möglich ist, ist eine Berufsabklärung notwendig, die auf den jetzigen Zustand der PatientInnen abstützt. Falls die PatientInnen noch nicht berufstätig waren, wird abgeklärt, welche Ausbildung für sie in Frage kommt.

Beratung von Bezugspersonen

Für Bezugspersonen kann es oft schwierig sein, die Reaktionen der PatientInnen zu verstehen, und Verständnis für ihre Probleme aufzubringen. Eine wichtige Aufgabe der NeuropsychologInnen ist die Beratung von Angehörigen, LehrerInnen, ArbeitgeberInnen und TherapeutInnen anderer Fachgebiete, mit denen die PatientInnen zu tun haben.

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