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Patienteninformation Information für PatientInnen und ihre Angehörigen
Für wen kann Neuropsychologische Therapie eine
sinnvolle Behandlungsmethode sein?
Für alle Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, z.B.
- Schlaganfall
- Gehirnoperationen (z.B. Tumorentfernung)
- Schädel-Hirn-Trauma
- entzündlichen Erkrankungen des Gehirns (z.B. MS, Parkinson)
- Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns
- Demenzen
Generell läßt sich sagen, dass die möglichen Verbesserungen
der kognitiven Funktionen umso größer sind, je früher
die Therapie nach dem schädigenden Ereignis beginnt.
Häufig wird die ambulante neuropsychologische Therapie nach einem
stationären oder teilstationären Reha-Aufenthalt in Anspruch
genommen.
Das Gehirn steuert sowohl Denk- und Wahrnehmungsvorgänge
und das Gefühlsleben eines Menschen, als auch den
Körper mit seinen Bewegungen und Empfindungen.
Die Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Denk-
und Gefühlsstörungen.
Eine Hirnschädigung kann sich z.B. auf folgende Leistungen störend
auswirken:
Orientierung in Raum und Zeit (z.B. sich nicht mehr zurechtfinden
auf der Strasse, das Datum nicht mehr wissen)
Belastbarkeit (z.B. raschere Ermüdbarkeit)
Aufmerksamkeit und Konzentration (z.B. etwas übersehen
oder überhören, Flüchtigkeitsfehler)
Wahrnehmung (z.B. Mühe haben, zu verstehen, was
über die Augen oder das Gehör aufgenommen wird)
Lernen und Gedächtnis (z.B. bekannte Namen nicht
erinnern und neue nicht behalten können)
Sprache (z.B. Störung von Sprachverständnis,
sprachlichem Ausdruck, Lesen und Schreiben)
Komplexe Denkfähigkeit (z.B. können logisches
Denken, Planen oder Problemlösen erschwert sein)
Gefühle und seelisches Befinden (z.B. erhöhte
Reizbarkeit, Entmutigung)
Die Hirnfunktionen können so betroffen sein, dass die PatientInnen
in mehreren Denkbereichen beeinträchtigt und im Verhalten verändert
sind. Je nach Ausmaß und Ort der Schädigung können die
Hirnfunktionen auch nur in einem Teilbereich gestört sein.
Die Ursachen einer Hirnfunktionsstörung können unterschiedlich
sein:
Es gibt angeborene und erst während des Lebens erworbene Schädigungen.
Einige mögliche Ursachen für Störungen
sind Entzündungen (z.B. Hirnhautentzündung), Erkrankungen der
Blutgefässe (z.B. Schlaganfall), Tumorerkrankungen, frühkindliche
Hirnschädigungen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Abbauerkrankungen,
Vergiftungen, Multiple Sklerose, Demenzerkrankungen, ....
Für PatientInnen mit einer Hirnsfunktionsstörung können
sich besondere Probleme in verschiedenen Lebensbereichen
ergeben:
- in Schule oder Ausbildung
- im Beruf
- im Verhalten gegenüber anderen Menschen
- im Zusammenleben mit PartnerIn und Familie
Neuropsychologische Untersuchung
In der neuropsychologischen Untersuchung wird mit speziellen
Tests abgeklärt, ob die Fähigkeiten von PatientInnen noch vollständig
erhalten sind in den Funktionsbereichen Denken, Wahrnehmung, Reaktion,
Gedächtnis usw. Eine sorgfältige Untersuchung dauert mehrere
Stunden.
Die Erfassung der Leistungen der PatientInnen ist von entscheidender Bedeutung
für die Planung von therapeutischen, schulischen und beruflichen
Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Durch eine Wiederholung der Untersuchung
nach einiger Zeit lässt sich auch der Verlauf einer Störung
oder Krankheit beurteilen. Auch für die Beurteilung der Fahreignung
sind die neuropsychologischen Befunde wichtig.
Neuropsychologische Rehabilitation
In der neuropsychologischen Rehabilitation wird z.b. der
schulische oder berufliche Wiedereinstieg begleitet oder an den Problemen
gearbeitet, die sich für die PatientInnen ergeben, wenn sie lernen
müssen, mit einer veränderten Lebenssituation umzugehen.
Wichtige Anteile sind:
- Training der gestörten Funktionen, Wiedererarbeiten
von verloren gegangenen Fähigkeiten (z.B. Wahrnehmungs- und Gedächtnistraining).
- Kompensation als das Erlernen eines ausgleichenden
Umgangs mit verminderten Fähigkeiten (z.B. sich einen Weg mit Wörtern
statt mit Bildern merken).
- Psychologische Beratung bei persönlichen Problemen,
die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Wiedereingliederung
- Die schulische Wiedereingliederung: Die Befunde
der neuropsychologischen Abklärung helfen bei der Suche nach einer
geeigneten Kindergarten- oder Schulform. Die Information der Lehrpersonen
ist wichtig, damit der Behinderung angemessen begegnet werden kann.
- Die berufliche Wiedereingliederung: Falls möglich, werden
die PatientInnen weiterhin an ihrem früheren Arbeitsplatz tätig
sein. Die Information von ArbeitgeberInnen und PatientInnen kann notwendig
sein, damit die PatientInnen für Tätigkeiten eingesetzt werden,
die für sie geeignet sind. Wenn eine Tätigkeit im Rahmen des
früheren Arbeitsplatzes nicht mehr möglich ist, ist eine Berufsabklärung
notwendig, die auf den jetzigen Zustand der PatientInnen abstützt.
Falls die PatientInnen noch nicht berufstätig waren, wird abgeklärt,
welche Ausbildung für sie in Frage kommt.
Beratung von Bezugspersonen
Für Bezugspersonen kann es oft schwierig sein, die
Reaktionen der PatientInnen zu verstehen, und Verständnis für
ihre Probleme aufzubringen. Eine wichtige Aufgabe der NeuropsychologInnen
ist die Beratung von Angehörigen, LehrerInnen, ArbeitgeberInnen und
TherapeutInnen anderer Fachgebiete, mit denen die PatientInnen zu tun
haben.
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